In Deutschland existiert der kuriose Begriff „Weichwaffe“. Darunter fällt sogar ein Kissen, das rechtlich als Waffe gelten kann, wenn es als Schlaginstrument benutzt wird. Diese sonderbare Einordnung zeigt, wie weit der Waffenbegriff gefasst sein kann und dass selbst harmlose Alltagsgegenstände juristische Folgen nach sich ziehen können, wenn sie zweckentfremdet werden.
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HarzLichter Abstrakt und konkret werden bei mir zu Pendelbewegungen.

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